Die Poppenwinder Flur, welche die fränkische Bandstreifenteilung zeigt, besteht teils aus
a) Buntsandstein:
Während der Buntsandsteinzeit war unsere Heimat eine große und heiße Sandwüste. Heiße Winde, die alles Leben erstickten, häuften Sanddünen und Sandberge auf. Unsere Heimat bot in dieser Zeit ein ödes Wüstenbild. Es zogen große Herden von Riesenfroschlurchen (Handtiere, Chiroterien) durch die trostlose, fast pflanzenleere Wüste und hinterließen ihre handförmigen Tatzenspuren im lockeren, feuchten Sand. Solche Spuren fand man unter anderem in den Steinbrüchen bei Poppenwind, Hildburghausen, Heßberg und Goßmannsrod.
b) Teils aus Muschelkalkboden:
Nach der Buntsandsteinzeit wurde unsere Heimat von einem Meer überflutet und ließ auf seinem Boden kalkige Ablagerungen zurück , die mit Muscheln und anderen Versteinerungen reich versehen sind. Wellige leicht zerbröckelnde und harte Gesteinsbänke wechsellagern an den Hängen der Muschelkalkberge. Über dem Muschelkalk lagen aber einst noch hunderte von Metern hohe buntfarbige Gesteine. Brennendrote Letten und Tone, Schiefer und Sande, wie wir sie noch heute südlich unserer Heimat antreffen.
Nun hob sich unsere Heimat endgültig aus dem Meer empor. Es begann das Tertiär. Die Gegend war eine sanft gewellte Ebene. Die heutigen Täler gab es noch nicht. Es gab gewaltige Beben und riesige Sprünge und Verwerfungen traten von Südost nach Nordwest hervor, begleitet von parallelen Spalten geringen Ausmaßes. An den Spalten sanken die Erdschollen in die Tiefe und an anderer Stelle wurden sie als Horste herausgepresst. Es entstanden auf der einen Seite die thüringische, auf der anderen die fränkische Landschaft. Mancherorts sank die Landschaft über 2000 m in die Tiefe. Glühende Lava drang durch die Spalten empor und ergoß sich über die Landschaft. Jetzt suchten sich die zahlreichen Rinnsale des Thüringer Waldes ihren Weg. Es bildeten sich unsere heutigen Flußläufe. An der Itz, bei der Ruine Lauterburg erstreckt sich ein Muschelkalkzug durch den Lautergrund nach Herbartswind, Bockstadt, Harras usw. und bildet hier die Leite. Dieser Bergzug wird bedingt von einer aus Süden, von Bayreuth, herkommenden Verwerfung. Diese geht auch durch Poppenwind und weiter nach Wiedersbach.
Diese lange Verwerfung ist parallel der südlichen Randspalte des Thüringer Waldes, auf eine Entfernung von 7 bis 10 km. Bei Brünn kommen sie sich auf 1 km nahe.
Die Flur war ursprünglich in 14, später in mehr Güter unterteilt. Jene alte, wohl über 500 Jahre bestehende Güterteilung hat sich bis ins 20. Jahrhundert erhalten.
Meistenteils trugen die Güter bis dahin noch ihre alten Namen, die der Besitzer. Auch heute noch sind manche dieser Namen noch bei Flurbezeichnungen zugegen. Es gab z.b.Butzen-, Pfrengers-, Helken-, Schillings-, Dopperts-, Leßners-, halbes Dopperts-, Niklausen-, anderes Pfrengers-, Otten-, Lindners-, Höhns-, anderen Höhns-, Cronachers- und Städtlersgut, sowie der Lage nach: Gut am Sand, Sonntags-, Eigen- und Dreiviertelsgut und Gut an der Sandgasse.
Von diesen Gütern gingen 1483 dem Kloster Veilsdorf zwei zu Lehen, später schon elf. Ein Beweis, daß es die Klöster verstanden, Güter und Liegenschaften in ihren Besitz zu bringen.
1483 verkaufte Heinz Schuwartet (Schubarth?) daselbst dem Kloster Liegenschaften für 12 Gulden. Außer dem eigentlichen Klosterlehen gab es noch Kloster Vikarey- und Amtslehen, sowie Eisfelder Pfarrei- und Gotteskastenlehen.
Außerdem hatte das Kloster Veilsdorf auch die Berechtigung des Schaftriebs in der Ortsflur.
Als 1594 die Klosterschäferei der Gemeinde Veilsdorf vererbt wurde, wurde eine neue eingerichtet, die ebenfalls Gut und Trift in der Poppenwinder und Brünner Flur hatte, 1722 aber beiden Gemeinden gegen eine Entschädigung von 1160 Gulden überlassen wurde. Des Schaftriebs oder der Beihut halber hat es in alter Zeit viel Streitigkeiten zwischen dem Rittergut Brattendorf und der Gemeinde Poppenwind gegeben, weil ersteres ebenfalls Schafhutberechtigung in jener Flur beanspruchte und mehrfach gerichtliche Entscheidungen herbeiführte, die stets zu Poppenwinder Gunsten ausfielen. In Gemeindearchiven sind die entsprechenden Bescheide aus den Jahren 1492, 1533 und 1535 noch vorhanden.
Der Hauptsache nach waren im 15. Jhd. und auch im 16. Jhd. bis zur Säkularisierung des Klosters die Mönche desselben die Herren von Poppenwind. Im allgemeinen war das Lehen ein Abhängigkeitsverhältnis, wofür bestimmte Abgaben und Frondienste zu leisten waren. Die Abgaben bestanden aus Feldfrüchten, Geld, Haustieren, Geflügel und dergleichen mehr.
Die Lieferungen erfolgten zu bestimmten Zeiten.
Es gab Fastnachts- und Michaelishühner, Weihnachts-, Pfingst- und Erntekäse, Ostereier, Michaelis- und Walpurgiszins.
Zu den Frondiensten gehörte die Verpflichtung Botengänge zu tun, Zugvieh für bestimmte Zeit zur Verfügung zu stellen, die Ländereien der Lehnsherren zu pflügen, zu säen und zu ernten oder Fuhren zu leisten, auch beim Fischfang und der Jagd behilflich zu sein. Starb der Bauer, so mußten seine Erben dem Lehnsherrn das beste Stück Vieh oder ein Stück aus dem Hausrat des Verstorbenen abliefern. Man nannte diese Steuer „Besthaupt“.
Poppenwind bezahlte an das Kloster Veilsdorf 10 Gulden 20 Gr., worunter 1 Gulden 2 Gr. für Mohnkörner und gab 29 Fastnachtshühner. Die Vikarey erhielt 13 Gr. an Geld, 1 Gr. für Mohn, 40 Käse, 2 Schock Eier und 4 Fastnachtshühner, außerdem waren 4 Schnittage zu leisten, dazu kamen noch verschiedene Spannfrone.
Wie die meisten Klöster, so hatte auch das Kloster Veilsdorf Braugerechtigkeit und hatte über eine Anzahl Dörfer Bierzwang. Außer Veilsdorf mußten Bürden, Harras, Schackendorf, Poppenwind, Waffenrod u.a. ihren Bierbedarf aus dem Kloster Veilsdorf beziehen. Diese Braugerechtigkeit ging also viel weiter als die anderer Klöster. Des weiteren mußten noch diverse Abgaben an die Herrschaft geleistet werden. Es sind bekannt: Gerichtsabgaben, Gemeine Steuer, Winterspur-, Wachs-, Marschkommissions-, Landwehr-, Anweis-, Scharfrichter- und Gartenfron, sowie Weinfuhrgeld. Bei den herrschaftlichen Bauten waren Hand- und Spannfrone zu entrichten. Außerdem wurde Flößholz aus der Werra gezogen und bei herrschaftlichen Jagden war zu treiben und Salzlecken waren anzulegen.
Es begab sich Anno 1619, das Jobst Rittweger mit einem Gulden Strafe belegt wurde „weil er zur Kirmeß nit mit auf die Jagd gangen“.
Das Jagdzeug mußten die Poppenwinder bis Ernstthal und Heubach bringen, doch brauchten sie auf genannten Forsten keine weiteren Jagdfrone zu leisten, wohl mußten sie aber das geschossene Wild nach Veilsdorf, Hildburghausen oder zeitweilig sogar nach Coburg liefern. So bekommen 2 hiesige Frauen 1638 “ für einen Hirsch nach Coburg zu fahren 8 Gr. 5 Pfg. Fuhrlohn.“ Für den Abschuß des Hochwildes in der Poppenwinder Waldung mußte dem Jäger oder Forstknecht das Schußgeld aus der Gemeindekasse gezahlt werden.
Ebenso war letzterem die in der hiesigen Flur gelegene Jägers-Dienstwiese zu mähen, das Futter zu dörren und kostenfrei nach Veilsdorf zu fahren.
Es war natürlich, daß das zahlreiche Wild in den Feldern erhebliche Schäden anrichtete und die Früchte verwüstete, ohne das dafür Schadensersatz gezahlt wurde.
Besonders arg mag dies gegen Ende des 17. Jhd. gewesen sein, denn 1699 reichte die Gemeinde ein Bittschreiben an den Herzog , indem um den Erlaß des kleinen Zehnt gebeten wurde,“ weil das Wild alles niedergetreten und die Ähren gefressen hätte“. Daraufhin wurden die Felder durch Zäune geschützt. Denn in den Gemeinderechnungen kamen mehrfache Reparaturen für Tore am Sandberg und andern Orten vor.
Weiter Belastungen waren die Zehntabgaben. Es gab den kleinen- und den großen Zehnt, sowie den Blutzehnt.
Der große Zehnt bezog sich auf den zehnten Teil aller Feldfrüchte, der Kleine auf die Erträge der Wiesen und Gärten und der Blutzehnt auf das Jungvieh.
Man zehnte das Getreide auf dem Felde, indem ein bestellter und verpflichteter Zehner die zehnte Garbe abzählte. Vorher durfte kein Getreide heimgefahren werden. Eigentümer des Zehnten waren das Rittergut Goßmannsrod mit 2/3 und die Herrschaften mit 1/3. Mit dem Besitzwechsel des Gutes kamen auch neue Herren. Als erster 1317 Albrecht Truchseß von Eisfeld, danach die Herren von Heßberg. 1407 Hans Hoff Petronell von Heldritt, Friedrich Wittich von Holleben, Hans Andres, Moritz, Arnold Jakob, und Wolf von Heldritt, Alexander von Rosenau, der Amtmann Dr. Friedrich Born mit Schwager Johann Jakob Scherer, Oberjägermeister von Nimpsch mit Sohn Major Ernst Friedrich von Nimpsch. Mt letzterem führte die Gemeinde 1739 des Zehnten halber Prozeß. Er forderte nämlich außer dem 2/3 Zehnt der gesamten Ernte zusätzlich noch denjenigen aller Futterkräuter wie Klee und Wicken. Dem widersetzten sich jedoch die Poppenwinder Bauern unter der Führung des damals in Poppenwind ansässigen Major, später auch Oberstleutnant, Greiner.
Der Major trat dem Pächter des Rittergutes, Bosecker, mit der Waffe in der Hand entgegen und drohte ihn niederzuschießen, sofern er sich an den Früchten vergreifen würde. Daraufhin unterliess es der Pächter. Wohl aber führte Major von Nimpsch Klage gegen dieses Vorgehen durch den Hofadvokaten Nonne aus Hildburghausen.
Der nächste Zehntherr war Hofmarschall Joh. Christian Auer von Herrenkirch. Als letzter wird genannt, Geheimer Rat, Oberbaudirektor und Hauptmann zu Culmbach Karl Ernst Friedrich von Beizenstein aus Bayreuth. Dieser gab am 18. August 1785 die dem Rittergut Goßmannsrod zustehende Zehntberechtigung „im Flur Poppenwind von 2000 Gulden fr. Kauf und 100 Gulden fr. Gönnegeld auf“.
Die Ablösung des der Herrschaft zustehenden Zehntdrittel erfolgte erst im Jahr 1839 gegen eine Ablösung von 1544 Gulden. Ein viele Jahrhunderte alter feudaler Zopf war hiermit beseitigt.
Von den vielen Flurnamen erinnert heute wohl keiner mehr an die wendische Zeit. Der Name Kitze mag wohl noch von daher abstammen. Ebenso wie eine inzwischen in Vergessenheit geratene Bezeichnung für Ecke, welche einst Etzel genannt wurde. Der ursprüngliche Name des Solaberges wurde bei der Landesvermessung entstellt. Dieser hieß einst Seelen- oder Sälenberg, auch Salweidenberg.