Waldbrandwarnstufen und ihre Bedeutung:
Stufe 1: sehr geringe Waldbrandgefahr
Sehr geringe Gefahr.
Stufe 2: geringe Waldbrandgefahr
Erhöhte Umsicht und Vorsicht!
Keine gefährdungsbedingte Einschränkung des Betretens. Beim Abstellen von Fahrzeugen in Waldnähe ist zu beachten, möglichst nicht über trockener Bodenvegetation zu parken.
Stufe 3: mittlere Waldbrandgefahr
Notwendige Einschränkungen!
Das Betreten bleibt grundsätzlich erlaubt. Offenes Feuer ist verboten.
Stufe 4: hohe Waldbrandgefahr
Äußerste Vorsicht und weitere Einschränkungen!
In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege aller Art nicht verlassen werden.
Stufe 5: sehr hohe Waldbrandgefahr
Maximaler Schutz des Waldes!
In Waldgebieten dürfen öffentliche Straßen und Wege aller Art nicht verlassen werden. Die Forstbehörde und der Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete zeitweilig sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen. Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragte, für die Forstbehörde, für speziell genehmigte Arbeiten durch die Forstbehörde sowie für die Feuerwehren, die Polizei, den Rettungsdienst und die Katastrophenschutzbehörde.
Neue Dienstkleidung der Feuerwehr in Thüringen
Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz